Staatlich
geförderte Altersvorsorge
Vielen von uns ist inzwischen klargeworden, dass nur wer rechtzeitig vorsorgt und
sich nicht ausschließlich auf das staatliche Rentensystem der gesetzlichen Alters-
vorsorge verlässt, auch im Alter ausreichend abgesichert sein wird.
Sichern Sie sich daher für Ihre private Altersvorsorge die Vorteile der staatlich
geförderten Vorsorgeprogramme. Gerade Familien und Versicherte mit einem
niedrigeren Einkommen profitieren von den jährlichen Zulagen des Staates.
Auch besser Verdiener erhalten finanzielle Vorteile durch die Möglichkeit, die
Beiträge einer Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend
zu machen.
Riester-Rente
Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch
Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzier-
ten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG)
geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Herrn Walter Riester zurück, der als
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen
Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau
des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 %
auf 67 % reduziert wurde.
Basis-Rente
Versorgungen der so genannten ersten Schicht (Basis-Rente) sind für Ihre eigene
Altersvorsorge bestimmt und dürfen deswegen frühestens ab dem vollendeten
>> weiter