Altersvorsorge
Vermögensaufbau
Versicherungen
Staatlich geförderte Altersvorsorge

Vielen von uns ist inzwischen klargeworden, dass nur wer rechtzeitig vorsorgt und
sich nicht ausschließlich auf das staatliche Rentensystem der gesetzlichen Alters-
vorsorge verlässt, auch im Alter ausreichend abgesichert sein wird.

Sichern Sie sich daher  für Ihre private Altersvorsorge die Vorteile der staatlich
geförderten Vorsorgeprogramme. Gerade Familien und Versicherte mit einem
niedrigeren Einkommen profitieren von den jährlichen Zulagen des Staates. 
Auch besser Verdiener erhalten finanzielle Vorteile durch die Möglichkeit, die
Beiträge einer Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend
zu machen.

Riester-Rente

Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch
Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzier-
ten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG)
geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Herrn Walter Riester zurück, der als
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen
Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau
des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 %
auf 67 % reduziert wurde.

Basis-Rente

Versorgungen der so genannten ersten Schicht (Basis-Rente) sind für Ihre eigene
Altersvorsorge bestimmt und dürfen deswegen frühestens ab dem vollendeten

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60. Lebensjahr und nur als monatliche Rente ausbezahlt werden. Die Renten werden nachgelagert im Alter besteuert. Im Gegenzug können Sie bis zu 20.000 € pro Jahr von den Beiträgen, die Sie für Rentenversicherungen der ersten Schicht ausgeben als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung

In 2008 können Sie 66 % der geleisteten Beiträge steuerlich abziehen. In den folgenden Jahren steigt dieser Anteil pro Jahr um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 die Beiträge zu 100 % berücksichtigt werden. Die Basis- bzw. Rürup-Rente ist Insolvenz- und Hartz IV-geschützt und deshalb als Grundversorgung für Selbständige und Freiberufler interessant.

Ich zeige Ihnen gerne auf, in welchen Fällen sich eine Riester- oder Basisrente für Sie rechnet und wähle aus einem breiten Marktangebot die für Sie passende Lösung aus.

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