Altersvorsorge
Vermögensaufbau
Versicherungen
Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) besteht, wenn der Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer anlässlich des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei
Erreichen der Altersgrenze, im Falle der Invalidität oder im Todesfalle zusagt.

Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Die betriebliche
Altersversorgung kann von Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer
(Entgeltumwandlung) finanziert werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgelt-
umwandlung verbindlich verlangen; es ist jedoch seine freie Entscheidung, ob
er diesen Anspruch geltend machen möchte. Die Entgeltumwandlung führt dazu,
dass der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichtet und im Gegenzug vom Arbeitgeber
eine wertgleiche Versorgungszusage erhält.

Mit einer betrieblichen Altersversorgung bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Ergänzung zur Sicherung ihrer Zukunft.

Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen fünf unterschiedliche Wege zur Verfügung: >> weiter
Jeder dieser Durchführungswege kann sowohl über den Arbeitgeber finanziert als auch durch Entgeltumwandlung für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorg-
ung genutzt werden. Darüber hinaus sind auch mehrere Durchführungswege
miteinander kombinierbar.

Ich zeige Ihnen gerne auf, in welchen Fällen sich eine betriebliche Altersvorsorge
für Sie rechnet und wähle aus einem breiten Marktangebot die für Sie passende
Lösung aus.

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