Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel, wenn die ausgeübte
Tätigkeit höchstens noch zu 50% ausgeübt werden kann.
Schon Berufsanfänger sollten sich schützen, denn sie bekommen in
den ersten
fünf Jahren noch nicht einmal die bescheidene staatliche Erwerbsminderungs-
rente. Auch wer drei Jahre vor dem Unfall oder der Krankheit nicht gearbeitet
hat, etwa um Kinder zu erziehen, bekommt nichts vom Staat. In jungen Jahren
ist die Prämie niedriger und der Gesundheitszustand oftmals besser. Wenn
bereits Vorerkrankungen vorliegen, werden diese nicht mitversichert oder mit
einem Zuschlag versehen. Bei einzelnen Krankheitsbildern kann der Antragsteller
auch komplett von den Gesellschaften abgelehnt werden.
>>
weiter