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Jeder fünfte Angestellte muss heute seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall
vor dem Beginn des Rentenalters aufgeben. Wem das passiert, erleidet oft große
finanzielle Einbußen da das Gehalt für die meisten die Haupteinnahmequelle ist.
Der Staat hilft kaum und daher ist eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit
Pflicht, um eine Basisversorgung zu gewährleisten. Lediglich jene, die zum 01.
Januar 2001 bereits 40 Jahre alt waren, erhalten vom Staat noch eine Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrente. Alle anderen erhalten eine volle Erwerbsminder-
ungsrente nur noch, wenn sie nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können, egal in
welcher Tätigkeit. Wer zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, bekommt sogar
nur die Hälfte. Wer mehr als 6 Stunden arbeiten kann, bekommt gar keine
Unterstützung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel, wenn die ausgeübte
Tätigkeit höchstens noch zu 50% ausgeübt werden kann.

Schon Berufsanfänger sollten sich schützen, denn sie bekommen in den ersten
fünf Jahren noch nicht einmal die bescheidene staatliche Erwerbsminderungs-
rente. Auch wer drei Jahre vor dem Unfall oder der Krankheit nicht gearbeitet
hat, etwa um Kinder zu erziehen, bekommt nichts vom Staat. In jungen Jahren
ist die Prämie niedriger und der Gesundheitszustand oftmals besser. Wenn
bereits Vorerkrankungen vorliegen, werden diese nicht mitversichert oder mit
einem Zuschlag versehen. Bei einzelnen Krankheitsbildern kann der Antragsteller auch komplett von den Gesellschaften abgelehnt werden.

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